Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rusko Group
AGB der Rusko Group für Leistungen in Software, Web, Design, Games und Film.
Stand: 14. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Luis Rusko, Rusko Group (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Webentwicklung, Design, Gameentwicklung und Filmproduktion. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber (in Textform genügt) zustande. Anfragen über das Kontaktformular sind unverbindlich.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Projektvereinbarung. Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche werden gesondert beauftragt und vergütet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch sorgfältig ausgewählte Dritte erbringen zu lassen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig bereit. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit ausgewiesen. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei längeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
§ 6 Liefer- und Leistungsfristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen verlängern Fristen angemessen.
§ 7 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den final abgenommenen Leistungen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Entwurfs-, Zwischen- und Arbeitsstände sowie nicht beauftragte Konzepte sind nicht umfasst.
§ 8 Abnahme
Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme erklärt oder die Leistung produktiv nutzt bzw. nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Bereitstellung wesentliche Mängel rügt.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben. Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung. Eine bestimmte Eignung für einen über die vereinbarte Leistung hinausgehenden Zweck wird nicht geschuldet.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrags. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt nach Veröffentlichung als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
